Liberalisierung

Wegfall von Mengenrabatten, Bündelungsvorteilen und Subventionierung.

Aufgrund der standardisierten Fungibilität von Energieverträgen im fortlaufenden Handel entfällt (mit zunehmender Professionalisierung) der kaufmännische Vorteil von Mengenrabatten und Kundensubventionierungen (analog z. B. zum Aktienmarkt; auch hier verbessert sich die Verhandlungsposition zu einem Zeitpunkt für den Käufer nicht, wenn dieser anstatt einer 1000 Aktien einkauft).

Selbstverständlich sinkt auf Einzelhandelsebene die relative Einzelhandelsmarge je kWh, für größere Nachfrager auf Großhandelsebene entfällt diese jedoch sowieso. Gleiches gilt marktlogisch für ein Pooling von Lastprofilen zur Glättung. Auch Kostenvorteile im Bereich der Regelenergie ergeben sich nicht mehr, solange das dahinter stehende Preissystem symmetrisch ist (wie z. B. für Strom in Deutschland). Schließlich ist jeder lieferseitig unterscheidbare Zeitabschnitt zu einem Zeitpunkt mit dem gleichen „Preisschild“ versehen.