Steuern und Abgaben

EnergieStG, EEG, KAV oder KWK-G – netzseitige und energieseitige Abgaben und Steuern sind wesentlicher Anteil der totalen jährlichen Energiebezugskosten. Bei einer Fülle von Regelungen, Gesetzen und Verordnungen besteht für viele industrielle Verbraucher ein signifikantes Gestaltungspotenzial, welches häufig nicht optimal ausgeschöpft bzw. bei Optimierungsprojekten wenig beachtet wird.

Die nationalen Rahmenbedingungen, welche die energie- bzw. netzbezogene Steuer- und Abgabenlast von Unternehmen definieren sind komplex – und häufig einer hohen Veränderungsgeschwindigkeit unterworfen. Zunehmend wirken sich auch Eingriffe der EU auf diesen Kostenblock aus – wie beispielsweise in Deutschland die vorübergehende Aussetzung des Spitzenausgleichs.

Analog zu anderen Bereichen nationaler Steuern und Abgaben gilt auch für den Bereich Energie: In einem Umfeld mit umfangreichen Regelungen, Sonderfällen, in der Praxis unterschiedlichst beteiligter Behörden und häufiger Tatsachenschaffung durch Gerichtsurteile entstehen Gestaltungsmöglichkeiten wie auch Risiken.

Bei Energie kommt hinzu: Bei Verträgen werden Abgaben in der Praxis mit höchst unterschiedlichen Modellen weitergereicht, die in Konsequenz zu unterschiedlichen summarischen Kostenbelastungen in einem Lieferjahr führen. Erfahrungsgemäß ist auch ein Controlling der Umsetzung von im Vorfeld mit Lieferanten vereinbarten Weiterberechnungsmodellen (z. B. EEG) wichtig – hier stellten unsere Berater im Rahmen der Fachberatung in den letzten Jahren wiederholt Soll-Ist-Abweichungen fest.

Konsequenz: Die optimale, vorausschauende Positionierung im Bereich Steuern und Abgaben ist als Querschnittsthema wichtiger Bestandteil einer performanten, ganzheitlichen Energiebeschaffungsstrategie für Unternehmen.

Profitieren Sie von unserer spezialisierten Praxiskompetenz – mit unserem integrierten Dienstleistungsansatz unterstützen wir unsere Kunden auch bei allen Optimierungsüberlegungen und Anträgen im Bereich der Abgaben, zeigen aktiv Potenziale auf und setzen diese gemeinsam mit dem Kunden konsequent um. Dazu zählt auch die frühzeitige Berücksichtigung bei Vertragsvorhaben oder das Umsetzungscontrolling.